Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Kwizda Agro GmbH für den Haus- und Gartenbereich (gültig ab 01.05.2023)

1. Anwendungsbereich, Ungültigkeit abweichender Vereinbarungen
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) finden bei allen Rechtsgeschäften der Kwizda Agro GmbH im Haus- und Gartenbereich, welche über sämtliche Kommunikationswege, insbesondere über Online-Bestellplattform, per E-Mail, Telefon oder Fax abgeschlossen werden, uneingeschränkt Anwendung. Mit seiner Bestellung/Auftragserteilung anerkennt der Käufer diese AGB ausdrücklich als Vertragsinhalt. Diese AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und uns.
Die AGB sind online unter https://www.kwizda-garten.at/footer_nav/agb einsehbar und können heruntergeladen werden. Bedingungen (insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Käufers, die von uns nicht schriftlich anerkannt wurden, werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn sie mit unseren Bedingungen vereinbar wären, sowie auch dann nicht, wenn wir derartige Bedingungen des Käufers widerspruchslos hingenommen haben. Auch Vertragserfüllungshandlungen durch uns gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, nicht jedoch für Folgegeschäfte.

2. Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Übermittlung oder sonstiger Kundmachung der geänderten AGB Widerspruch dagegen erhebt. Die Übermittlung bzw. Kundmachung der geänderten AGB kann auch auf elektronischem Wege (per E-Mail) erfolgen.

3. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot (Auftrag, Bestellung) eines Käufers – in welcher Form auch immer – bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns, wir sind aber grundsätzlich berechtigt, Bestellungen von Käufern ohne vorherige Auftragsbestätigung zu erfüllen. Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend und nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder – wenn mündlich abgegeben – schriftlich bestätigt werden.

4. Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise gemäß unserer aktuellen Preisliste.

5. Lieferung, Gefahrtragung
Wir schließen keine Kaufverträge unter einem Nettoverkaufspreis von EUR 80,00. Bestelleinheiten sind die jeweils in unserer Preisliste angegebenen Versandkartons bzw. die Einzelgroßpackungen. Ab einem Nettofakturenwert von EUR 300,00 erfolgt die Lieferung frei Haus, innerhalb von Österreich. Bei Bestellungen unterhalb dieses Nettofakturenwertes verrechnen wir einen Mindermengenzuschlag von EUR 30,00. Wir sind berechtigt, in Teillieferungen zu leisten diese zu verrechnen und der Käufer ist verpflichtet die Teillieferung anzunehmen. Ist eine Lieferfrist nicht besonders festgelegt, so hat die Abnahme der Ware prompt zu erfolgen, jedoch bedeutet dies nicht, dass wir zur prompten Lieferung verpflichtet sind. Die für Lieferungen angegebenen Fristen und Termine sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – unverbindlich und nur vorbehaltlich uneingeschränkter Transportmöglichkeit gültig. Weiters stehen diese unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden. Wir übernehmen keine Haftung für die Verfügbarkeit oder Lieferbarkeit der angebotenen und bestellen Waren. Schadenersatzansprüche wegen etwaiger Fristüberschreitungen sowie Pönalzahlungen (Konventionalstrafen) wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Unbeschadet sonstiger Ansprüche sind wir berechtigt, bei Nichtabnahme innerhalb der vereinbarten Lieferfrist vom Vertrag bezüglich der nicht gelieferten Menge ohne Nachfristsetzung bzw. -gewährung zurückzutreten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über, sofern nicht die Beförderung durch uns selbst vorgenommen wird. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über. Bei vom Käufer verlangten Express- oder Eilgutsendungen gehen ungeachtet der Höhe des Rechnungsbetrages die Versandkosten immer auf Rechnung des Käufers.

6. Höhere Gewalt
Wenn wir durch den Eintritt von unvorhergesehenen Umständen, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, z.B. Streik, Feuer, Naturkatastrophen, Unterbrechung der Verbindung, behördliche Verfügung usw., an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert werden, so werden wir von diesen Verpflichtungen für die Dauer dieser Verhinderung frei. Wir werden den Käufer unverzüglich benachrichtigen. Bei Warenknappheit haben wir die Wahl die Lieferfristen zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dass deswegen der Käufer Ansprüche welcher Art immer gegen uns geltend machen kann.

7. Ausschluss von Kommissionsgeschäften, Retouren und Umtausch
Wir schließen keine Kommissionsgeschäfte. Verkaufte Waren und Leeremballagen werden nicht zurückgenommen oder umgetauscht.

8. Zahlungskonditionen, Verzug
Die Zahlung durch den Käufer hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Es werden keine Schecks und Wechseln angenommen.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung des Käufers oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers, behalten wir uns vor, die Zahlungskonditionen zu ändern, insbesondere auf Zug-um-Zug-Leistung oder Vorauszahlung umzustellen. Davon unberührt bleibt unser Recht, von weiteren Lieferungen Abstand zu nehmen und/oder nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers.

9. Lagerung und Weiterverkauf
Mit Übernahme der Ware verpflichtet sich der Käufer, diese entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und gemäß unseren Hinweisen auf der Originalverpackung zu lagern und zu transportieren. Der Käufer ist verpflichtet, seine Abnehmer hinsichtlich aller im Zusammenhang mit der Ware zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften und gemäß der von uns angebrachten Hinweise zur Lagerung und zum Transport (auch auf Beipackzetteln und in Form von Gebrauchsanweisungen) zu informieren; bei Verletzung dieser Informationspflicht des Käufers gegenüber seinem Abnehmer sind jegliche wie immer geartete Ansprüche uns gegenüber ausgeschlossen. Sollte ein Abnehmer dennoch uns gegenüber Ansprüche geltend machen, so ist der Käufer verpflichtet, uns vollkommen schad- und klaglos zu halten. Alle Verpackungen sind entsprechend der Verpackungs-Verordnung lizenziert und durch unseren Partner entpflichtet.

10. Gewährleistung, Schadenersatz, Untersuchungs- und Rügepflicht
Allfällige Mängelrügen hinsichtlich offener Mängel und erkennbarer Fehlmeldungen muss der Käufer unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen ab Empfang der Ware - auch beim Fehlen zugesagter Eigenschaften - (bei Teillieferung beginnt der Fristenlauf mit Empfang der entsprechenden Teillieferung) schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels, per Telefax oder E-Mail geltend machen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Entdeckung wie vorstehend anzuzeigen. Für die Rechtzeitigkeit der schriftlichen Mängelrüge wird auf den Zugang bei uns abgestellt. Im Falle der Fristversäumung gilt die Ware als genehmigt und sind alle wie immer gearteten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche wegen Irrtums erloschen. Dasselbe gilt bei empfehlungswidriger oder unsachgemäßer Anwendung, Versendung, Behandlung, Lagerung oder Transport der Ware. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr ab Ablieferung der Ware. Soweit nicht allfällige Ansprüche des Käufers ohnehin erloschen sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung unter Ausschluss aller sonstiger Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl auf die Verbesserung bzw. den Austausch allfälliger mangelhafter Ware, die uns zu diesem Zweck frei Haus vom Käufer zurückzusenden ist. Sollten wir Gewährleistungsansprüche anerkennen, Gewährleistungszusagen treffen oder Handlungen in Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung tätigen, so wird dadurch weder die ursprüngliche Gewährleistungsfrist unterbrochen oder verlängert, noch beginnt eine neue Gewährleistungsfrist zu laufen. Auch erwächst dem Käufer daraus kein neuer Erfüllungsanspruch. Sollten wir - ohne dass dem Käufer (mehr) ein Gewährleistungsanspruch zusteht - Leistungen unentgeltlich erbringen, so gelten diese als Kulanz und kann der Käufer daraus keinerlei wie immer geartete Ansprüche ableiten. Soweit wir dem Käufer Prospekte bzw. Proben übergeben haben, werden diese nicht Vertragsinhalt, außer es wird dies von uns schriftlich ausdrücklich zugesagt. Auch in diesem Fall sind jedoch geringfügige Abweichungen der Lieferung gegenüber Prospektinhalt bzw. Probe zulässig. Irrtümliche Erklärungen unsererseits sind für uns auch dann unverbindlich, wenn der Irrtum nicht offenbar auffallen musste. Zusagen von unseren Dienstnehmern bzw. Beauftragten bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung eines unserer im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer oder Prokuristen, soweit nicht eine schriftliche Handlungsvollmacht unsererseits vorliegt. Für von uns nicht im Einzelfall ausdrücklich empfohlene Mischungen mit anderen Produkten übernehmen wir keinerlei Haftung, da wir nicht sämtliche in Betracht kommende Mischungen prüfen können. Vielfältige, insbesondere örtlich bedingte Faktoren, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Resistenzen, Spritztechnik können zur Folge haben, dass entweder unser Produkt nicht die volle gewünschte Wirkung hat oder Schädigungen an den behandelten Kulturpflanzen entstehen. Für solche Folgen sind wir nicht haftbar. Wir haften - wenn nicht ohnehin schon derartige Schäden oder Nachteile nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, wofür jedoch den Käufer die Beweislast trifft. Die Verjährungsfrist zur gerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Käufers ist auf ein Jahr verkürzt.

11. Eigentumsvorbehalt und Zessionsverbot
Bis zur vollständigen Bezahlung des für die Ware vereinbarten Kaufpreises samt aller Nebenverbindlichkeiten (z.B. Zinsen, Kosten) bleibt die Ware unser Eigentum. Der Käufer kann die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterverkaufen. Er darf sie jedoch vor vollständiger Bezahlung des für die Ware an uns zu leistenden Kaufpreises samt aller Nebenverbindlichkeiten einem Dritten weder verpfänden, sicherungsübereignen oder auf sonstige Weise zugunsten eines Dritten belasten oder einem Dritten unentgeltlich übereignen. Sollte die Ware gepfändet werden, so hat der Käufer die Verpflichtung, dies uns unverzüglich schriftlich zu melden. Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung des uns zustehenden Kaufpreises samt Nebenverbindlichkeiten an einen Dritten weiterverkauft, so tritt der Käufer schon jetzt hiermit seine ihm gegenüber dem Dritten zustehende Kaufpreisforderung samt allen Nebenansprüchen an uns zur Sicherung unserer Kaufpreisforderung samt Nebenverbindlichkeiten ab. Der Käufer hat sofort in seinen Handelsbüchern bei der gegenständlichen ihm gegenüber dem Abnehmer zustehenden Forderung anzumerken, dass letztere an uns sicherungsweise abgetreten ist. Wir sind berechtigt, diese Anmerkung zu kontrollieren. Alle direkt beim Käufer für die sicherungszessionsgegenständlichen Forderungen eingehenden Kundenzahlungen an Kapital- und Nebengebühren gelten als dem Käufer treuhändig für uns anvertraut. Derartige dem Käufer zukommende Beträge hat der Käufer - ohne sie mit seinem Vermögen zu vermengen - sofort auf eines unserer Konten zur Einzahlung zu bringen. Gehen für die sicherungszessionsgegenständlichen Forderungen beim Käufer Wechsel bzw. Schecks ein, so hat der Käufer diese Wechsel bzw. Schecks unverzüglich - mit entsprechendem Indossament, soweit es sich nicht um Inhaberschecks handelt - uns zu übergeben. Der Käufer darf die ihm gegenüber dem Dritten aus dem Weiterverkauf der Ware zustehende Forderung samt Nebenansprüchen weder ganz noch teilweise an andere Personen als an uns abtreten, verpfänden oder sonst wie über die Forderung zugunsten Dritter verfügen.

12. Aufrechnungsverbot, Leistungsverweigerungsrecht, Zurückbehaltungsrecht
Der Käufer ist nicht berechtigt, mit allfälligen, ihm zustehenden Ansprüchen gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder die Bezahlung unserer Forderungen wegen seiner eigenen Ansprüche zu verweigern. Dies gilt auch für den Fall, dass dem Käufer uns gegenüber Gewährleistungsansprüche zustehen sollten. Der Käufer ist sohin auch nicht berechtigt, von der Bestimmung des § 1052 ABGB Gebrauch zu machen. Des Weiteren ist der Käufer nicht berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht welcher Art immer an in unserem Eigentum stehenden Sachen auszuüben. Klargestellt wird, dass unser Kompensationsrecht unberührt bleibt.

13. Datenschutz, Compliance
Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung des zur Anwendung kommenden Datenschutzrechtes insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) und des österreichischen Datenschutzgesetzes („DSG“) in seiner jeweils geltenden Fassung. Nähere Informationen zum Datenschutz beinhaltet unsere Datenschutzerklärung abrufbar unter https://www.kwizda-agro.com/de/datenschutz. Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis von uns gespeichert und wenn es zur Zweckerreichung notwendig ist an mit Kwizda Agro verbundene Unternehmen der Kwizda-Gruppe übermittelt werden können.
Der Käufer ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Zustelladresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird eine solche Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Käufers gesendet werden.

Der Käufer bestätigt und verpflichtet sich, zu jeder Zeit alle geltenden Gesetze, Vorschriften und behördlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere jene im Zusammenhang mit Bestechung, Bestechlichkeit sowie Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung sowie über die erforderlichen Genehmigungen zu verfügen und diese aufrecht zu erhalten, die für seine jeweiligen Verpflichtungen gemäß diesen AGB relevant sind.
Jede Partei hat ihren eigenen Verhaltenskodex sowie Compliance Richtlinien und Prozesse erstellt. Die Parteien kommen überein, die dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Leistungen derart zu erbringen, dass sie mit ihrem jeweiligen Verhaltenskodex und Compliance Richtlinien im Einklang stehen. Sollte der Käufer über keinen eigenen Verhaltenskodex und/oder Compliance-Richtlinien verfügen, so verpflichtet sich der Käufer den „Verhaltenskodex der Kwizda-Gruppe“ anzuwenden, der unter https://www.kwizda.at/wp-content/uploads/Kwizda-Verhaltenskodex.pdf abrufbar ist.

14. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie nationaler und internationaler Kollisionsnormen. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart ist, Erfüllungsort ist Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile, für alle wie immer gearteten Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das sachlich zuständige Gericht Wien, Innere Stadt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hievon unberührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen entsprechend durch rechtswirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, welche in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen wie rechtlich möglich. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Lücken.

 

Kwizda Agro GmbH
1010 Wien, Universitätsring 6
Tel.: +43 5 99 77 10